Verbandsvertretung

Nachdem der Bischof mit dem Strukturplan 2020 die pastoralen Einheiten festgelegt hat, wurden die bisher eigenständigen Kirchengemeinden zu Kirchengemeindeverbänden zusammengeschlossen und werden hinsichtlich des Kirchenvermögens sowie in Rechtsangelegenheiten von der Verbandsvertretung vertreten.

Der Kirchengemeindeverband hat folgende Aufgaben:

  • Die Aufstellung des Haushaltsplanes
  • Die Entscheidung, in welcher Höhe den Kirchengemeinden Mittel für die Bewirtschaftung der Gebäude weitergeleitet werden
  • Die Unterhaltung der Dienstwohnungen der Geistlichen
  • Die Personalangelegenheiten der angeschlossenen Kirchengemeinden

Die Verbandsvertretung besteht aus je zwei Mitgliedern der Verwaltungsräte der in dem Kirchengemeindeverband zusammengeschlossenen Kirchengemeinden.

Der 1. Vorsitzende der Verbandsvertretung ist Pfarrer Thomas Weber.

 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.