Verbandsvertretung
Nachdem der Bischof mit dem Strukturplan 2020 die pastoralen Einheiten festgelegt hat, wurden die bisher eigenständigen Kirchengemeinden zu Kirchengemeindeverbänden zusammengeschlossen und werden hinsichtlich des Kirchenvermögens sowie in Rechtsangelegenheiten von der Verbandsvertretung vertreten.
Der Kirchengemeindeverband hat folgende Aufgaben:
- Die Aufstellung des Haushaltsplanes
- Die Entscheidung, in welcher Höhe den Kirchengemeinden Mittel für die Bewirtschaftung der Gebäude weitergeleitet werden
- Die Unterhaltung der Dienstwohnungen der Geistlichen
- Die Personalangelegenheiten der angeschlossenen Kirchengemeinden
Die Verbandsvertretung besteht aus je zwei Mitgliedern der Verwaltungsräte der in dem Kirchengemeindeverband zusammengeschlossenen Kirchengemeinden.
Der 1. Vorsitzende der Verbandsvertretung ist Pfarrer Thomas Weber.